Hauptstraße 25

21224 Rosengarten

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Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.

Dienstleistungen

Die primäre Aufgabe unseres Pflegedienstes ist die Sicherstellung wirksamer und wirtschaftlicher ambulanter Pflegeleistungen, die dem Pflegebedürftigen helfen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben zu führen.

Unser Pflegedienst stellt dafür ein qualitativ hochwertiges, differenziertes, umfassendes Leistungsangebot zur Verfügung.

Versorgungsauftrag

Wir gewährleisten, gemäß unserem Versorgungsauftrag, die individuelle Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegeleistungen zu jeder Zeit, bei Tag und Nacht sowie an Sonn- und Feiertage:

  • Häusliche Pflege SGB XI;
  • Behandlungspflege SGB V
  • Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung SGB XII;
  • Haushaltshilfe;

 

Die aufgeführten Leistungen werden entsprechend vertraglicher Vereinbarung erbracht:

Körperpflege

Die körperliche Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen und umfasst im Einzelnen:

Das Waschen, Baden, Duschen;

  • Die Zahnpflege,
  • Das Kämmen;
  • Das Rasieren;
  • Darm- Blasenentleerung;
  • Prophylaktische Maßnahmen;

 

Ernährung

Die Ernährung umfasst das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung, portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck, Hygienemaßnahmen wie z.B. Mundpflege.

 

Mobilität

Ziel der Mobilität ist u.a. Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung. Die Mobilität umfasst- Das Aufstehen und Zubettgehen, das Gehen, Stehen und Treppensteigen, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, das An- und Auskleiden.

 

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst: das Einkaufen, das Kochen, das Reinigen der Wohnung, das Spülen, das Wechseln der Wäsche und Kleidung, das Beheizen der Wohnung.

 

Pflegehilfsmitteln und technische Hilfen

Zur Erhalt und zur Forderung einer selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen werden Pflegehilfsmitteln gezielt eingesetzt und es wird zu ihrem Gebrauch angeleitet. Über die Auswahl der einzelnen Hilfsmittel wird die Pflegebedürftige beraten. Stellt der Pflegedienst bzw. das Personal fest, dass Pflegehilfsmittel oder technische Hilfen erforderlich sind, wird hierüber die Pflegekasse informiert, die das Weitere veranlasst.

 

Pflegeeinsätze

Unser Pflegedienst führt Pflegeeinsätze nach § 37 SGB XI durch. Diese Pflegeeinsätze dienen der pflegenden Familienangehörigen oder sonstigen Pflegepersonen und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

Nach Rahmenvertrag §132a SGB V

 

Häusliche Krankenpflege

Zur Vermeidung oder zur Verkürzung der Krankenhausbehandlung ,zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlungspflege.
Alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege beinhalten die Wahrnehmung und Beobachtung, die Kommunikation, die Pflegeplanung und Pflegedokumentation, die Vor- und Nachbereitung der Pflege sowie die erforderliche Informationen der am Pflegeprozess Beteiligten.

 

Behandlungspflege

Umfassen die Maßnahmen der ärztlicher Behandlung, die auf der Grundlage einer medizinische Indikation im Rahmen eines individuellen Behandlungsplanes auf Grund einer ärztlichen Verordnung an den Pflegedienst delegiert werden.

 

Grundpflege

Grund pflegerische Leistungen umfassen die Grundverrichtungen des tägliches Lebens, die von Pflegekräften aufgrund ärztlicher Verordnung dann erbracht werden.

 

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind, um in diesem Haushalt die häusliche Krankenpflege durchführen zu können.